Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von BeMoRe Trier

  • 1 Geltungsbereich
  1. Diese AGB gelten für alle von BeMoRe Trier angebotenen Dienstleistungen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Kunden werden nur anerkannt, wenn BeMoRe Trier diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
  2. Änderungen der AGB werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn kein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 14 Tagen erfolgt.
  • 2 Vertragsgegenstand
  1. BeMoRe Trier bietet Betreuungs- und Bildungsdienstleistungen für Kinder und Jugendliche im Rahmen der Nachmittagsbetreuung an.
  2. BeMoRe Trier behält sich das Recht vor, Art, Umfang und Durchführung der Betreuungsleistungen jederzeit anzupassen, sofern dies erforderlich ist, um den Betrieb aufrechtzuerhalten oder organisatorischen Erfordernissen zu entsprechen.
  • 3 Vertragsabschluss
  1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Unterzeichnung durch beide Parteien zustande. BeMoRe Trier behält sich das Recht vor, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  2. Anmeldungen sind verbindlich. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Betreuung relevanten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig mitzuteilen.
  • 4 Betreuungszeit und Leistungsumfang
  1. Die regulären Betreuungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 13:00 bis 16:00 Uhr. Änderungen der Betreuungszeiten bleiben vorbehalten.
  2. Eine Betreuung findet nicht an schulfreien Tagen, in den Ferien oder bei krankheitsbedingtem Fehlen des Kindes statt. BeMoRe Trier ist nicht verpflichtet, Ersatzbetreuung anzubieten.
  3. Sollte ein Betreuungsangebot aus unvorhersehbaren Gründen, z. B. Personalausfall, ausfallen, wird BeMoRe Trier von der Leistungspflicht befreit. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Rückerstattung besteht nicht, es sei denn, der Ausfall überschreitet eine Dauer von zwei Wochen.
  • 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
  1. Die monatliche Vergütung beträgt:
    • Variante 1: 175 €
    • Variante 2: 195 €
  2. Die Vergütung ist monatlich im Voraus per SEPA-Lastschrift zu entrichten. Bei Rückbuchungen trägt der Kunde die entstehenden Kosten.
  3. BeMoRe Trier behält sich das Recht vor, die Vergütung jährlich anzupassen. Änderungen werden den Kunden spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.
  4. Bei Zahlungsrückständen von mehr als einem Monat ist BeMoRe Trier berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
  • 6 Kündigung und Vertragsdauer
  1. Der Vertrag wird für die Dauer eines Schuljahres geschlossen und verlängert sich automatisch, sofern er nicht mit einer Frist von sechs Wochen zum Schuljahresende schriftlich gekündigt wird.
  2. Eine außerordentliche Kündigung durch BeMoRe Trier ist möglich bei:
    • Zahlungsrückständen von mehr als einem Monat.
    • Schwerwiegenden Verstößen gegen die Betreuungsregeln oder die Hausordnung.
    • Nachweislich unzureichender Zusammenarbeit der gesetzlichen Vertreter.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, bei einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung alle offenen Forderungen auszugleichen.

§ 7 Haftung

  1. Ausschluss der Haftung für persönliche Gegenstände
    BeMoRe Trier übernimmt keine Haftung für den Verlust, die Beschädigung oder den Diebstahl persönlicher Gegenstände der betreuten Kinder, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von BeMoRe Trier oder deren Mitarbeitern verursacht. Die Verantwortung für die Sicherung persönlicher Gegenstände liegt ausschließlich bei den gesetzlichen Vertretern der Kinder.
  2. Haftungsausschluss für Schäden durch Dritte oder höhere Gewalt
    BeMoRe Trier haftet nicht für Schäden, die durch das Verhalten anderer Kinder, Eltern oder unbeteiligter Dritter entstehen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt, wie Naturkatastrophen, Streiks oder sonstige unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse, verursacht werden.
  3. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
    Die gesetzlichen Vertreter haften in vollem Umfang für Schäden, die durch das Fehlverhalten des Kindes oder durch die Nichtbeachtung von Anweisungen des Betreuungspersonals entstehen.
  4. Haftung für Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen
    BeMoRe Trier verpflichtet sich, die allgemeine Sorgfaltspflicht im Rahmen der Betreuung zu erfüllen. Dennoch wird keine Haftung für gesundheitliche Schäden übernommen, die durch unbeabsichtigte Ereignisse oder die eigenmächtige Handlung des Kindes entstehen, sofern BeMoRe Trier diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat.
  5. Haftungsausschluss für Freizeitaktivitäten
    BeMoRe Trier haftet nicht für Verletzungen oder Schäden, die im Rahmen freiwilliger sportlicher, kreativer oder anderer Freizeitaktivitäten entstehen, es sei denn, diese sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von BeMoRe Trier oder deren Mitarbeitern zurückzuführen.
  6. Einholung der Einverständniserklärung
    Durch die Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklären sich die gesetzlichen Vertreter damit einverstanden, dass sie BeMoRe Trier von jeglicher weitergehenden Haftung freistellen, die über die gesetzlich zwingende Haftung hinausgeht.
  • 8 Datenschutz
  1. BeMoRe Trier erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (DSGVO).
  2. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und Verarbeitung der für die Durchführung des Vertrags erforderlichen Daten einverstanden. Eine weitergehende Nutzung erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung.
  3. BeMoRe Trier haftet nicht für Datenverluste oder -missbrauch durch unberechtigte Dritte, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
  • 9 Verschwiegenheitspflicht
  1. Die Mitarbeiter von BeMoRe Trier unterliegen einer Verschwiegenheitspflicht über alle im Rahmen der Betreuung erlangten Informationen.
  2. Die gesetzlichen Vertreter verpflichten sich ebenfalls, keine internen Angelegenheiten von BeMoRe Trier oder deren Mitarbeitern an Dritte weiterzugeben.
  • 10 Änderungen des Angebots
  1. BeMoRe Trier behält sich das Recht vor, Leistungen und Angebote jederzeit anzupassen, sofern dies erforderlich ist, um die Qualität der Betreuung zu gewährleisten oder organisatorische Änderungen umzusetzen.
  2. Im Falle einer Anpassung werden die Kunden rechtzeitig informiert. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur bei erheblichen Änderungen der Leistungsinhalte.
  • 11 Gerichtsstand
  1. Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz von BeMoRe Trier.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Fußballcamp von BeMoRe Trier

Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Teilnahme am Fußballcamp, die zwischen dem Veranstalter, BeMoRe Trier, und dem Teilnehmer oder dessen gesetzlichen Vertreter geschlossen werden.
  2. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers gelten nur, wenn der Veranstalter ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

Anmeldung/Vertragsschluss

  1. Die Anmeldung zum Fußballcamp erfolgt entweder online über die offizielle Website des Veranstalters oder durch Einreichung eines schriftlichen Anmeldeformulars. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer diese AGB.
  2. Die Anmeldung wird mit der Zusendung einer Anmeldebestätigung durch den Veranstalter verbindlich; damit kommt der Vertrag zustande.

Leistungen

  1. Der Leistungsumfang des Fußballcamps ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, die auf der Website des Veranstalters oder in dem bereitgestellten Informationsmaterial zu finden ist.
  2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Programm, Veranstaltungsort oder Zeiten bei Bedarf zu ändern, wobei der Gesamtcharakter des Camps erhalten bleibt.

Zahlungsbedingungen

  1. Die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Anmeldebestätigung innerhalb der darin festgelegten Frist zu entrichten.
  2. Erfolgt keine Zahlung innerhalb dieser Frist, kann der Veranstalter den reservierten Platz anderweitig vergeben.

Rücktritt und Kündigung

  1. Ein Rücktritt von der Anmeldung ist bis vier Wochen vor Campbeginn kostenfrei möglich. Bei späterem Rücktritt werden 50% der Teilnahmegebühr als Stornierungsgebühr fällig.
  2. Bei erheblicher Störung durch den Teilnehmer oder bei grob vertragswidrigem Verhalten kann der Veranstalter den Vertrag fristlos kündigen.

Haftung

  1. Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ausgenommen hiervon sind Personenschäden sowie Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Für den Verlust von Wertsachen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Teilnehmer sind angehalten, keine wertvollen Gegenstände mit ins Camp zu bringen.

Datenschutz

  1. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften ausschließlich für die Durchführung und Abwicklung des Camps erhoben, verarbeitet und genutzt. Dazu zählen Name, Adresse, Geburtsdatum und Gesundheitsdaten, die ausschließlich zur Organisation und Durchführung des Camps verwendet werden.
  2. Fotografie und Veröffentlichung: Im Rahmen des Camps werden Fotos und möglicherweise Videos von den Aktivitäten gemacht, auf denen Teilnehmer abgebildet sein können. Diese Aufnahmen können für die Öffentlichkeitsarbeit und die Darstellung unserer Aktivitäten auf sozialen Netzwerken, insbesondere auf Instagram, sowie auf unserer Website verwendet werden. Die Veröffentlichung der Bilder erfolgt jedoch nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der Teilnehmer oder, bei Minderjährigen, ihrer gesetzlichen Vertreter. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Ohne diese Einwilligung werden keine Bilder oder Videos von den Teilnehmern veröffentlicht.
  3. Jeder Teilnehmer hat das Recht, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten, sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten zu bestehen.
  4. Einwilligungserklärung: Bei der Anmeldung auf der Homepage wird eine separate Einwilligungserklärung zur Fotografie und Nutzung der Bilder für die oben genannten Zwecke eingeholt. Diese Erklärung ist freiwillig und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
  5. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Privatsphäre der Teilnehmer zu respektieren und die erhobenen Daten vertraulich zu behandeln.

 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.